Um an unserer Fortbildung teilnehmen zu können, musst Du vorab keine Nachweise erbringen.
Vielmehr vervollständigen die Urkunden, die Du nach Teilnahme und Prüfung von uns erhältst, Deine notwendigen Unterlagen.
Mit diesen kannst Du dann die Erlaubniserteilung des Heilpraktiker Physiotherapie nach Aktenlage bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt beantragen.
Folgende Kriterien sind dafür zu kennen:
- Auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes müssen alle Anwärter nachweisen:
- Mindestalter von 25 Jahren
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Charakterliche/persönliche Eignung (polizeiliches Führungszeugnis)
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Fachliche Eignung, also ausreichende medizinische und differentialdiagnostische Kenntnisse und ausreichend Kenntnisse der Berufskunde für Heilpraktiker
- Speziell für den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie:
- wird der Nachweis der physiotherapeutischen Ausbildung verlangt (Berufsurkunde)
- kann die Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage erfolgen, wenn der/die Anwärter/in entsprechende Nachqualifikation (unsere Fortbildung) nachweisen kann
- Einige Bundesländer erwarten zusätzlich Berufserfahrung als Physiotherapeut/in von 4 bis 5 Jahren
Die Erlaubniserteilung zur Ausübung des Berufes des Heilpraktikers, geschieht grundsätzlich deutschlandweit nach dem Heilpraktikergesetz bzw. dessen ergänzender Durchführungsverordnung.
Diese ist aber recht unkonkret und enthält keine Hinweise zur Durchführung in Bezug auf den Heilpraktiker Physiotherapie.
Hier legen Gerichtsentscheide, insbesondere vom Bundesverwaltungsgericht, die Grundlage. Aber auch diese bleiben sehr allgemein.
Daran haben sich letztendlich die zuständigen Behörden auf unterster Verwaltungsebene zu halten. Dies sind üblicherweise die örtlich zuständigen Ordnungs- bzw. Gesundheitsämter.
Diese müssen letztendlich entscheiden, ob die Heilpraktikererlaubnis zu erteilen ist oder nicht.
Leider interpretieren die zuständigen Verwaltungsangestellten und Amtsärzte/innen die bestehenden Bedingungen recht unterschiedlich und oft sehr intransparent.
Die unten aufgeführten Bedingungen können sich zwischenzeitlich ändern. Solltest Du den Eindruck haben, eine Information ist nicht mehr aktuell, informiere uns bitte.
Vorbildlich ist hier NRW. Landesweit hat das Gesundheitsamt Düsseldorf die Verantwortung für die Erlaubniserteilung des Heilpraktiker Physiotherapie übertragen bekommen.
Insbesondere in Bezug auf die Anerkennung nach Aktenlage, gibt es so klare und transparente Kriterien.
Fortbildungsanbieter können Ihr Konzept und Curriculum amtsärztlich überprüfen lassen. Wird der Kurs als geeignet anerkannt, so können Teilnehmer/innen auch sicher sein die Anerkennung nach Aktenlage zu erhalten.
4 Jahre Berufserfahrung wird vorausgesetzt. weitere Informationen zu den Richtlinien Heilpraktiker Physiotherapie in NRW
In Niedersachsen ist dies ähnlich. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung übernimmt die Verantwortung die Eignung von Fortbildungen zu überprüfen. Erfüllt ein Anbieter alle Voraussetzungen, gibt das Sozialministerium die entsprechende Information an alle Gesundheitsämter weiter und erteilt dem Anbieter eine Urkunde.
Auch hier können sich die Teilnehmer/innen darauf verlassen, Ihre Anerkennung nach Aktenlage zu erhalten, wenn der Fortbildungsanbieter akkreditiert wurde. Entsprechende Bescheinigung liegt uns vor.
Auf entsprechende Anfrage wurde uns zu Beginn der Corona-Pandemie bestätigt, dass die Kurse auch Online durchgeführt werden dürfen. Obwohl die gültige Verwaltungsrichtlinie keine Einschränkungen in dieser Hinsicht enthält, hat die zuständige Sachbearbeiterin vom Ministerium im Juni 2022 verkündet, dass ab Juli 2022 die Kurse vollständig in Präsenz zu durchzuführen sind. Für uns eine schwer nachvollziehbare Entscheidung. Dennoch müssen Teilnehmende nun einen unserer vollständigen Präsenzkurse absolvieren um sich der Erlaubniserteilung sicher zu sein.
weitere Informationen zu den Richtlinien Heilpraktiker Physiotherapie in Niedersachsen. Wichtig vor allem Punkt 7.8
Rheinland-Pfalz orientiert sich stark an NRW und Niedersachsen. Liegt dem Fortbildungsanbieter eine entsprechende Akkreditierung aus NRW oder auch Niedersachsen vor, so wird auch hier die Anerkennung nach Aktenlage erteilt.
Da auch hier für das ganze Bundesland eine Behörde (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) die Aufgabe übernommen hat, sind auch hier keine bösen Überraschungen zu erwarten.
5 Jahre Berufserfahrung wird vorausgesetzt.
Bislang wurde unser Onlinekurs inklusive Onlineprüfung in Rheinland-Pfalz anerkannt. Ab 01. Juli 2024 sollen aber alle Kurse mindestens 20 UE Präsenzunterricht haben. Das trifft auf alle Hybridkurse und Präsenzkurse zu.
weitere Informationen zu den Richtlinien Heilpraktiker Physiotherapie in Rheinland-Pfalz
In Mecklenburg-Vorpommern erfüllt unsere Fortbildung ebensfalls alle Kriterien für die Erlaubniserteilung nach Aktenlage, so dass wir auch hier keine Schwierigkeiten mit der Anerkennung erwarten. weitere Informationen zu den Richtlinien Heilpraktiker Physiotherapie in MVP
In Berlin gibt es sehr knappe Vorgaben zur Anerkennung nach Aktenlage. Anwärter müssen eine Nachqualifikation nachweisen, welche die durch das Bundesverwaltungsgericht geforderten Inhalte abdeckt. Unsere Fortbildung tut dies unzweifelhaft und staatlich anerkannt. Der Anerkennung nach Aktenanlage ist entsprechend mit unserer Fortbildung zu erwarten. weitere Informationen zu den Richtlinien Heilpraktiker Physiotherapie in Berlin
Brandenburg hat sehr ähnliche, weitestgehend identische Anforderungen wie NRW. Von daher erfüllt unsere Fortbildung duch die Zertifizierung in NRW (und Niedersachsen) nachvollziehbar alle Anforderungen zur Anerkennung nach Aktenlage in Brandenburg. Bislang klappt dies auch problemlos. Wie in NRW werden auch hier 4 Jahre Berufserfahrung als Physio erwartet. weitere Informationen zu den Richtlinien Heilpraktiker Physiotherapie in Brandenburg
In Bayern war es lange Zeit zwar gesetzlich vorgesehen, praktisch aber kaum möglich die Anerkennung nach Aktenlage zu erhalten, ohne diese gerichtlich einzuklagen.
Nun aber hat das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege klare Vorgaben und Kriterien für die Nachqualifikation veröffentlicht.
Erfüllen Fortbildungen alle darin genannten Anforderungen, so ist nun auch in Bayern die Anerkennung nach Aktenlage zu erteilen.
Seit dem Beschluss klappt dies bei uns auch ohne Schwierigkeiten.
beispielhaftes Antragformular für die Anerkennung nach Aktenlage in Bayern
Seit Januar 2020 gibt es in Hessen eine neue Verwaltungsrichtlinie für die Durchführung des Heilpraktikergesetzes. Damit wurde auch die Erlaubniserteilung des Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie abgeändert.
Wer nun ohne Nachweis einer entsprechenden Fortbildung oder eines Studiums mit den geforderten Inhalten zu Differentialdiagnostik, Indikationsstellung und Berufsrecht den Antrag stellt, muss mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung beim Gesundheitsamt rechnen.
Mit entsprechendem Kenntnisnachweis durch eine Fortbildung kann weiterhin die Anerkennung nach Aktenlage erteilt werden.
Letztendlich entscheidet aber immer das zuständige Gesundheitsamt, so das auch evtl. nur auf die schriftliche Prüfung verzichtet wird und weiterhin eine mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt verlangt wird. Die Vorgehen verschiedener Ämter in Hessen unterscheidet sich erheblich.
weitere Informationen zu den Richtlinien Heilpraktiker Physiotherapie in Hessen
Baden-Württemberg hat sich lange am Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes orientiert und mit staatlich anerkannten Fortbildungen die Anerkennung nach Aktenlage erteilt. Einzelne Amtsärzte lehnten diese Anerkennung nach Aktenlage aber irgendwann, ohne weitere Begründung, ab. Das uneinheitliche Vorgehen zwischen den Ämtern sollte auf Druck des zuständigen Ministeriums angeglichen werden. Leider mit der Folge, dass nun in aller Regel keine Erlaubniserteilung nach Aktenlage erfolgt. Bei wenigen unserer Teilnehmenden wurden Ausnahmen gemacht. Es muss jedoch meist mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung beim Gesundheitsamt gerechnet werden. weitere Informationen zu den Richtlinien Heilpraktiker Physiotherapie in Baden-Württemberg(siehe insbesondere Punkt 6.3.3)
In Thüringen wurden bislang die gesetzlichen und richterlichen Vorgaben in der Verwaltungsrichtlinie umgesetzt und, nach dem Kenntnisnachweis durch unsere Fortbildung, in aller Regel die Anerkennung nach Aktenlage erteilt.
Seit September 2019 ist diese Verwaltungsrichtlinie allerdings abgelaufen und es wurde keine neue veröffentlicht.
Eine für mich unverständliche und von den anderen Bundesländern abweichende Interpretation der aktuellen Bundesrichtlinie führt aktuell leider dazu, dass in Thüringen grundsätzliche keine Erlaubniserteilung nach Aktenlage mehr erfolgen soll. Nach der Fortbildung muss eine zusätzliche mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt bestanden werden.
Es sollte sich aber niemand davon abgeschreckt fühlen. Unsere Fortbildung bereit intensiv auch auf die Prüfung vor diese ist weitaus besser einzugrenzen als eine allgemeine Heilpraktikerprüfung.
Im Saarland ist die Erlaubniserteilung nach Aktenlage für die sektorale Heilpraktikererlaubnis möglich, wenn entsprechende Fortbildungsnachweise erbracht werden können. Exakte Vorgaben zur Fortbildung wurden nicht veröffentlicht. weitere Informationen auf der Webseite des Saarpfalz-Kreises)
In Sachsen werden in der Verwaltungsvorschrift ähnliche Anforderungen gestellt wie in Niedersachsen, die alle von unserer Fortbildung erfüllt werden. Es handelt sich jedoch bei jedem Antrag ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Gesundheitsamt in Görlitz.
In Sachsen-Anhalt müssen Fortbildungen die entsprechende Verwaltungsrichtlinie umsetzen und der Anbieter eine Bestätigung eines physiotherapeutisches Landesverbandes vorweisen können. Beides wird von uns erfüllt. Einer Erlaubniserteilung nach Aktenlage in Sachsen-Anhalt sollte somit nichts im Wege stehen.
weitere Informationen zu den Richtlinien Heilpraktiker Physiotherapie in Sachsen-Anhalt auf der Webseite des Gesundheitsamt Magdeburg
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