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Der Erlaubniserteilung als Heilpraktiker für Physiotherapie den Patienten den Direktzugang zur Physiotherapie anbieten zu dürfen, bietet großartige neue Möglichkeiten die eigene physiotherapeutische Leistung wirtschaftlich lohnend und therapeutisch erfüllend zu gestalten. Die neuen Freiheiten gehen aber auch mit mehr Verantwortung und neuen Aufgaben einher.
Eine davon ist die Abrechnung, auf die ich in diesem Blogbeitrag etwas mehr eingehen will. Damit am Ende nicht das Thema Abrechnung, der erfolgreichen Einbringung der neuen Möglichkeiten des HP-Physio im Wege steht, will ich hier einige Grundlagen dazu darstellen.
Zu diesem Zweck habe ich eine Umfrage über soziale Netzwerke und Emailkontakte verbreitet und so spannende Daten zum Vorgehen in der Abrechnung und zu Schwierigkeiten sammeln und auswerten können. Die Ergebnisse möchte ich hier darstellen.
Ebenso ist auf dieser Grundlage ein umfangreicher Video-Podcast im Gespräch mit Rechtsanwalt Benjamin Alt entstanden. Hier werden die wichtigsten Themen der Abrechnung intensiv besprochen und durch diesen Blog ergänzt.

Video zum Thema Rechnungserstellung des Heilpraktiker für Physiotherapie


Ergebnisse der Umfrage

Insgesamt nahmen 69 Heilpraktiker für Physiotherapie an der Umfrage teil. Viele dieser Teilnehmer hatten aber zu dem Zeitpunkt noch keine Rechnung als Heilpraktiker für Physiotherapie gestellt oder nur sehr wenige Fragen der Umfrage beantwortet, so dass am Ende die Daten von 50 Teilnehmern weiter ausgewertet wurden.

Wie legen Heilpraktiker für Physiotherapie Ihre Preise fest?

Im Austausch mit Physiotherapeuten bekommt man selten den Eindruck, dass der Preis kalkuliert wird. Vielmehr, wird der Preis als gegeben angenommen. Bei den GKV-Patienten trifft dies durch die Rahmenverträge ja auch erstmal zu. Die Preise für Zusatzleistungen und die Behandlung von Beihilfe oder Privatpatienten, können jedoch frei bestimmt werden. Doch auch hier wird häufig das genommen, was die Erstattungstabellen vorsehen und nicht was der Praxisinhaber benötigt, um ein angemessenes Gehalt zahlen zu können, in echte Qualitätsverbesserung und Innovation zu investieren und ganz besonders auch eigene Rücklagen zu bilden. Ein bisschen was zum Leben sollte dann auch noch übrigbleiben. Wenn der Preis aber auf dem niedrigen Niveau akzeptiert wird, muss überall gespart werden um nicht insolvent zu werden.
Auch der HPphysio kann seine Preise selbst festlegen und sollte dies auch selbstbewusst tun.
Wir haben gefragt: “Wie kalkulierst Du Deine Preise?”

Der größte Teil der Befragten bestimmt also, was er/sie pro Minute haben möchte, unabhängig von der konkreten Maßnahme. Nur wenige orientieren sich an den jeweiligen Versicherungsbedingungen und der zu erwartenden Erstattung. Viele nehmen die Preise, die für vergleichbare Leistungen von privaten Physiotherapiepatienten genommen werden und etwas mehr als 1/5tel nimmt die Preise entsprechend dem GebüH. Wir wollten dann ebenfalls wissen: “Wie hoch sind Deine Preise in etwa im Durchschnitt pro 10 Minuten?”

Welche Verzeichnisse und Ziffern nutzen Heilpraktiker für Physiotherapie zur Abrechnung?

Der Heilpraktiker für Physiotherapie ist zur Abrechnung nicht an eine Verordnung gebunden, sondern darf die Ausgestaltung der Rechnung frei bestimmen. Es muss nur daraus hervorgehen, welche Maßnahmen stattgefunden haben und wie diese berechnet werden. Der Standard ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker GebüH.
Wenn ein Patient zum Heilpraktiker geht, muss er davon ausgehen, dass die Preise in etwa im Rahmen der GebüH liegen, da dies als üblicher Preis für Heilpraktiker angesehen wird. Durch einen Behandlungsvertrag sind aber andere Abrechnungsgrundlagen und Kosten festlegbar. Dies könnten z.B. Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte sein, welche für Ärzte verpflichtend ist aber nicht allein den Ärzten vorbehalten ist, oder physiotherapeutische Ziffern entsprechend dem Heilmittelkatalog oder auch ganz eigene Abrechnungsziffern. Wir haben gefragt: “Welche Abrechnungsgrundlage benutzt Du in der Regel?”

Wie häufig stellen HPphysios Verordnung aus und warum?

Eine weitere Möglichkeit neben der Durchführung und Abrechnung der Therapie als HPphysio, ist die Ausstellung von Verordnungen. Dann hat der Patient, genau wie bei der Verordnung durch einen Arzt, die freie Therapeutenwahl unter den Physiotherapeuten. Jeder Physio kann daraufhin behandeln, auch ohne die sektorale Heilpraktikererlaubnis. Das kann dann ein Kollege in der Praxis sein, aber auch aus anderen Praxen oder auch die gleiche Person, die zuvor als Heilpraktiker die Verordnung ausgestellt hat. Diese würde dann im Prinzip als Heilpraktiker die Diagnostik durchführen und abrechnen und später als Physiotherapeut die weitere Therapie durchführen und abrechnen.
Wir haben gefragt: “Wie oft stellst Du als Heilpraktiker Verordnungen für Physiotherapie aus?” und “Wer soll auf die Verordnung hin behandeln?”

Wie gut klappt die Erstattung der Kosten?

Der Heilpraktiker hat einen Vertrag mit seinem Patienten. Die anfallenden Kosten schuldet der Patient nach der Behandlung im vollen vereinbarten Umfang, ganz gleich wie hoch die Erstattung durch einen dritten Kostenträger ist.
Dennoch ist es indirekt doch für viele HPPhysios wichtig wie gut die Erstattung klappt, da nicht alle sich die vollen Kosten selbst leisten können und auch vermögendere Patienten zufriedener sind, wenn weniger Kosten selber bezahlen müssen.
Wir haben gefragt: “Wie viel Prozent der Kosten erhalten Deine Patienten im Schnitt von Ihrer Versicherung zurück (darf auch geschätzt werden)?”

und “Wieviel Prozent der Patienten melden sich wegen Schwierigkeiten bei der Erstattung?”

Etwas genauer wollten wir auch erfahren, welche Art von Problemen dabei bislang aufgetreten sind: „Welche Art von Schwierigkeiten mit der Erstattung beklagen die Patienten?”

Individuelle Anpassung der Rechnung und Auswirkungen

Wir wollten auch herausfinden, ob HPphysios die Rechnungsgestaltung individuell zum Zwecke einer optimalen Erstattung anpassen und inwiefern sich dies auf die tatsächliche Erstattung auswirkt und den Anteil an Patienten die Schwierigkeiten bei der Erstattung beklagen.

Darüber hinaus haben wir auch versucht herauszufinden, ob ein höherer Preis zu einer anteilig schlechteren Erstattung und zu mehr Schwierigkeiten mit der Erstattung insgesamt führen. Dafür haben wir jeweils die Korrelation bestimmt, wie unten zu sehen ist.
Um dies kurz zusammenzufassen: Anhand der Umfrage lässt sich kein Zusammenhang feststellen zwischen der Höhe des Preises/10min und der anteiligen Erstattung die der Patient erhält.

Auch der Anteil an Patienten, die über Schwierigkeiten bei der Erstattung klagen, nimmt nur sehr geringfügig mit dem Preis/10min zu.

Ein höherer Preis und im besten Falle mehr Qualität der Behandlung, scheint demnach für Therapeut und Patient die bessere Wahl, als eine übermäßig ausgeprägte Kostenminimierung.

Tipps und Schwierigkeiten der Umfrageteilnehmer

Zu guter Letzt, haben wir ganz offen gefragt, “Was sind Deine wichtigsten Erkenntnisse und besten Tipps zur Abrechnung?” und “Was sind Deine größten Schwierigkeiten mit der Abrechnung?”. Zunächst die Schwierigkeiten:

  • kompliziert und langwierig
  • Patienten wollen alles erstattet bekomme
  • eigentlich mache ich KG, dass umzuformulieren in HP-Ziffern fällt mir schwer
  • “Ob die PKV des Patienten den Sektoralen HP akzeptiert. Viele Patienten wissen es auch nicht.
  • Gebühren für physiotherapeutische Leistungen in Heilpraktiker Leitungen umzuwandeln.
  • unsicher, unklar welche Gebührenverordnung greift
  • mir die passenden Ziffern rauszusuchen-mir fehlt die Routine
  • Welche Ziffern man dafür was Kg Mt usw verwenden soll
  • Eine Kasse sagte ich sei verpflichtet nach der GebüTh abzurechnen. Andere wollten es wieder anders… Also eine korrekte Form zu haben und diese dann auch vor Patienten und Kassen erklären und durchsetzen zu können. Aber da fehlt mir noch Erfahrung etc…
  • Mich überhaupt reinzufinden welche Ziffern / Leistungsbeschreibungen ich für meine Abrechnungen verwenden kann und die “Preisgestaltung” - sprich wenn ich Ziffern der GeBüH / GeBüTh verwende und den Preis für die jeweilige Anwendung aber höher ansetze als in den Gebührenverordnungen angegeben.
  • Die Ziffern und meine Leistung zusammen zubringen, das es zeitlich und inhaltlich für mich stimmig ist und dem Patienten transparent erscheint
  • Die passenden Ziffern zu finden
  • Rechnungen schreiben
  • Wenn ein Patient zB 10 mal zur Behandlung kommen möchte stelle ich immer ein Rezept Physiotherapie aus,da die Abrechnung über GebüH viel zu aufwändig (zu viele Einzelpositionen) ist. Generell schwierig finde ich es eine richtige Diagnose zu erstellen, bzw die passende Ziffer im ICD 10 Katalog zu finden.
  • Die Preisgestaltung und die passenden Ziffern dazu zu finden
  • Die richtigen Ziffern und Positionen zu ermitteln.
  • Die Rechnungen zu schreiben, dauerte anfangs sehr lange, Excel Tabellen zu erstellen und icd 10 Code rauszusuchen. Aber alles erlernbar mittlerweile und im Vergleich zur physioabrechnung viel lukrativer.
  • das Zusammenbasteln selber, um auf den Preis der Rechnung zu gelangen/ Zusammenstellen der Leistungen, die dem, was ich erbracht habe am nähesten kommen
  • Eigentlich keine, bisher habe ich 3 negative Rückmeldungen wegen Erstattungsproblemen gehabt. Einer hat behauptet, dass nur Voll HP Rechnungen erstattet werden, gleichzeititg meinte er, dass er weniger als erwartet bekommen hat…… Aber prinzipiell ist es mir egal was nach der Rechnungsstellung passiert, solange bezahlt wird. Und es wird grundsätzlich immer bei Abschluss entweder bar oder per Karte gezahlt.

Auf diese Fragen gehen Benjamin Alt und ich in den Video Podcast 2 und 3 unserer Serie zur Abrechnung umfassend ein. Ich hoffe, dass dadurch vieles leichter und klarer wird.

Und nun noch die gesammelten Tipps von Euch:

  • sich nicht runterhandeln lassen, jeder hat seinen Preis / Wert
  • Festen Stundenlohn im festlegen und demnach die GebüH verwenden und kombinieren.
  • Ich schreibe einfach eine normale Privat rechnung
  • Patient vorher darauf hinweisen das die Kassen oft nicht alles erstatten oder gerne behaupten ein Therapeut sei zu teuer
  • Vorherige gute Aufklärung und Behandlungsvertrag
  • just do it
  • Der Wert meiner Arbeit spiegelt mein Honorar und der zufriedene Patient akzeptiert das auch!
  • Die meisten Patienten bekommen HP Rechnungen nicht komplett erstattet. Ich stelle selbst Verodnungen aus und die Kassen erkennen diese an. Ich unterscheide zwischen Beihilfe und Voll Privat bei den Preisen und daher richtet sich auch die Behandlungdauer. Wer eben nur ein kleines Schnitzel bezahlen will bekommt auch nicht mehr….!!!
  • Vergleichsweise an die Gebührord halten.
  • “den Patienten vorher genau aufklären hilft um Überraschungen zu vermeiden . Den Patienten vorher bitten in seine Police zu schauen, ggfalls seine Versicherung anzurufen und dann mit ihm die für ihn günstigste Variante der Abrechnung zu erstellen. Vorher klare Regeln und klare Preise (gebunden an Zeiteinheiten) aufstellen und einhalten. “
  • Immer Rezept mit Rechnung ausstellen. Analoge Ziffern sind wichtig. Kein Kompromiss. Behandlungsvertragmachen.
  • Die wenigsten meiner Patienten nutzen eine Versicherung, fast alles selbstzahler.
  • Die analogziffern zu nutzen, die uns im Kurs hp physio genannt wurden.
  • Dazu sagen, dass nur bei Zusatzversicherung für HP Behandlungen mit einer Erstattung zu rechnen ist
  • die Rechnung aus möglichst vielen, in der GebüH aufgeführten, Leistungen zusammenbasteln, analoge Ziffern meiden (PBeaKK)
  • Rechnungstellung analog zur GebüH
  • Auf- und Abklärung im Vorfeld
  • Habe mir eine Abrechnungskombi zusammengestellt, die ich pauschal zur Anwendung bringe, damit ich auf meine 1Euro/Minute komme. Das geht schnell und ich habe echt selten Probleme mit der Abrechnung.
  • Vernünftiges Kalkulieren, fixe Preise kommunizieren, keine Debatten über Preise und Erstattungen.
Geschrieben von Arne Brödel

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